Sicherheit und Schwachstellen melden
Stand: Juli 2026
1. Sicherheitsgrundsaetze
Reorganicer verwendet angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen, darunter verschluesselte Uebertragung, gehashte Passwoerter, bestaetigte E-Mail-Adressen, Zugriffskontrollen, Anmeldebegrenzungen und technische Protokollierung. Kein internetbasierter Dienst kann absolute Sicherheit oder vollstaendige Fehlerfreiheit garantieren.
2. Sicherheitsproblem melden
Vermutete Schwachstellen oder Sicherheitsvorfaelle koennen ueber die Kontaktseite mit dem Betreff Sicherheit gemeldet werden. Hilfreich sind eine klare Beschreibung, betroffene URL, nachvollziehbare Schritte und die moeglichen Auswirkungen. Bitte keine Passwoerter, Zugriffstoken oder fremden personenbezogenen Daten senden.
3. Regeln fuer verantwortungsvolle Meldungen
- Tests duerfen nur mit eigenen Konten und eigenen Daten erfolgen.
- Beim Zugriff auf fremde Daten ist der Test sofort zu beenden und der Vorfall zu melden.
- Keine Daten veraendern, loeschen, herunterladen oder veroeffentlichen.
- Keine automatisierten Massenscans, Ueberlastungsversuche, Social Engineering, Spam oder physische Angriffe.
- Details nicht oeffentlich machen, bevor angemessene Zeit zur Untersuchung und Behebung bestand.
Diese Richtlinie erteilt keine Erlaubnis fuer Zugriffe oder Handlungen, die ansonsten unzulaessig oder rechtswidrig waeren.
4. Keine Verguetung oder Beratung
Eine Meldung begruendet weder einen Auftrag noch ein Beratungs-, Arbeits- oder sonstiges Vertragsverhaeltnis. Es besteht kein Bug-Bounty-Programm und kein Anspruch auf Verguetung, Aufwendungsersatz oder oeffentliche Nennung, sofern dies nicht vorher ausdruecklich in Textform vereinbart wurde.
5. Verantwortung der Nutzer
Nutzer sollten ein starkes, nur fuer Reorganicer verwendetes Passwort nutzen, Zugangsdaten nicht teilen, Projektzugriffe regelmaessig pruefen und vermuteten Kontomissbrauch unverzueglich melden.
6. Bearbeitung von Vorfaellen
Nach Eingang einer nachvollziehbaren Meldung wird diese risikobasiert geprueft. Erforderliche Eindammungs-, Behebungs- und Benachrichtigungsmassnahmen richten sich nach Art und Schwere des Vorfalls sowie den anwendbaren gesetzlichen Pflichten. Feste Reaktions- oder Behebungszeiten werden nicht zugesagt.